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BGH-Urteil zum Ausschluss von Fondsgesellschaftern bei Fondsanierungen
Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2009 entschieden, dass Fondsgesellschafter, die sich nicht an einer wirtschaftlich sinnvollen Sanierung beteiligen, ausgeschlossen und zur Zahlung eines Abfindungswertes verpflichtet werden können. Die Beurteilung der Folgen dieses Urteils finden Sie hier (pdf-Datei).
Treuhandpool: Auszahlung von über 700.000 Euro erfolgt
Im Juni 2009 entschied die Gläubigerversammlung der darlehensgebenden Immobilienfonds des Treuhandpools den eingezogenen Betrag in Höhe von ca. 700.000,00 Euro auszuzahlen.
Jetzt liegt der vollständige Nachweis aller Vollmachten der beteiligten Immobilienfonds vor und die darlehensgebenden Fonds konnten ihre erste Auszahlung vom Rechtsanwaltsanderkonto erhalten. Insgesamt wurden 708.904,50 Euro an die betroffenen Fondsgesellschaften quotal ausgezahlt.
Im Zuge der weiteren Verhandlungen rechnet die Gestrim Deutsche Fonds Management GmbH mit weiteren Auszahlungen.
Neuer Geschäftsführer der Gestrim Deutsche Fonds Management GmbH
Zum 1. Januar 2009 wurde Dietmar Bielor zum neuen Geschäftsführer der Gestrim Deutsche Fonds Management GmbH ernannt. Der Immobilienökonom ist bereits seit dem Jahr 2002 bei der ML Real Management GmbH, einer 100%igen Tochter der Gestrim DFMG, als Prokurist tätig. Dietmar Bielor tritt die Nachfolge von Sven-Christian Frank an, der nach 3 ½ Jahren an der Spitze des Unternehmens in den Vorstand der Muttergesellschaft Gestrim Deutschland Immobilien Management AG & Co. KG berufen wurde.
Aktuelle Informationen zu unserem Unternehmen
finden Sie auf der Seite Presse oder in unserem
Blog Fondsmanagement-inside.de.


